OLG Naumburg - Beschluss vom 16.01.2002
8 VA 6/01
Normen:
FGG § 13 a ; EGGVG § 30 ; KostO § 131 § 30 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1116

Indizien für die Absicht, eine Scheinehe einzugehen

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2002 - Aktenzeichen 8 VA 6/01

DRsp Nr. 2002/5886

Indizien für die Absicht, eine Scheinehe einzugehen

»Allein die Tatsache, dass sich die Antragstellerin noch vor ihrer Ausreise aus Vietnam und ihrer Einreise nach Deutschland eine Ledigkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde (in Vietnam) hat ausstellen lassen lässt noch nicht darauf schließen, dass sie offensichtlich die Eingehung einer Scheinehe bezweckt. Das besagte Verhalten deutet lediglich darauf hin, dass sie bestrebt gewesen ist, bürokratischen Hindernissen zu begegnen, die ihrer Ansicht nach bei einer Eheschließung außerhalb Vietnams zu befürchten waren.«

Normenkette:

FGG § 13 a ; EGGVG § 30 ; KostO § 131 § 30 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin hat am 31. August 2001 bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts Naumburg einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt, den die Präsidentin des Oberlandesgerichts am 05. November 2001 abschlägig beschieden hat.

Gegen diesen - ihr am 15. November 2001 zugestellten - Bescheid hat die Antragstellerin mit einem Schriftsatz, der am 11. Dezember 2001 beim Senat eingegangen ist, gerichtliche Entscheidung beantragt.

II.