BGH - Urteil vom 25.02.1981
IVb ZR 543/80
Normen:
BGB § 1578, § 1581 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)86b
DRsp I(166)86c
FamRZ 1981, 442, 443
FamRZ 1981, 442, 444
FamRZ 1981, 442, 445
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 51
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 53
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 57
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 61
LSK-FamR/Hülsmann, § 1581 BGB LS 64
NJW 1981, 1556
NJW 1981, 1556, 1558

Inhalt des Anspruchs auf nachehelichen Vorsorgeunterhalt

BGH, Urteil vom 25.02.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 543/80

DRsp Nr. 1994/5062

Inhalt des Anspruchs auf nachehelichen Vorsorgeunterhalt

A. Nach dem Zweck der Gesetzesregelung über den Vorsorgeunterhalt soll dem Ehegatten, der nach der Scheidung aus den im Gesetz aufgeführten Gründen gehindert ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und so auf den ihm durch den Versorgungsausgleich übertragenen Versorgungsanrechten aufzubauen, die Möglichkeit verschafft werden, seine Versorgung im Wege einer freiwilligen Weiterversicherung zu erhöhen, um damit die ansonsten entstehende Lücke in seiner »sozialen Biographie« zu verhindern. Diese Beurteilung läßt es gerechtfertigt erscheinen, den Elementarunterhalt zu dem Entgelt aus einer Erwerbstätigkeit und den Vorsorgeunterhalt zu den Versicherungsbeiträgen in Beziehung zu setzen, die im Hinblick auf ein derartiges Erwerbseinkommen zu entrichten wären und damit den Berechtigten hinsichtlich der Altersvorsorge so zu behandeln, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkommen des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte. Das gilt jedenfalls für einen Fall wie den vorliegenden, in dem der Berechtigte tatsächlich über kein eigenes Einkommen verfügt, sondern in vollem Umfang unterhaltsbedürftig ist.