Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Minden vom 01.06.2022 (
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens fallen beiden geschiedenen Ehegatten hälftig zur Last.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird endgültig auf 3.246,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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