Die als sofortige Beschwerde zu wertende - Beschwerde- der Antragstellerin vom 01.07.2009 (Blatt 73 GA) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 27.05.2009 - 13 F 44/09 - (Blatt 68 bis 69 GA), mit welchem der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
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