OLG Nürnberg - Urteil vom 12.08.1997
3 U 1062/97
Normen:
AGBG § 9 ;
Fundstellen:
BtPrax 1997, 241
MDR 1998, 391
NJW-RR 1998, 780
OLGReport-Nürnberg 1998, 19
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 6088/96

Inhaltskontrolle eines Heimvertrags für Altenpflegeheime und Altenheime mit Pflegestation

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.08.1997 - Aktenzeichen 3 U 1062/97

DRsp Nr. 1998/95

Inhaltskontrolle eines Heimvertrags für Altenpflegeheime und Altenheime mit Pflegestation

»Die in einem Heimvertrag für Altenpflegeheime und Altenheime mit Pflegestation verwendete AGB-Klausel"Im Falle der vorübergehenden Abwesenheit des Bewohners von jeweils mehr als 2 Tagen wird ein Betrag von DM ... pro Tag an den Bewohner zurückerstattet, höchstens jedoch für 30 Kalendertage im Jahr (Abwesenheits-vergütung)"verstößt nicht deshalb gegen § 9 AGBG, weil sie die Erstattung einer Abwesenheitsvergütung für zwei Tage nicht vorsieht.«

Normenkette:

AGBG § 9 ;

Tatbestand und Entscheidungsgründe:

I.

Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. Es wird insoweit auf die Gründe des angefochtenen Urteils und die in der Berufungsinstanz gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.

II.