Die Parteien sind seit Anfang 2003 getrennt lebende, rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der Ehe sind die am 08.11.1995 geborenen Zwillinge Jessica und Nathalie sowie die am 26.10.1997 geborene Tochter Sarah hervorgegangen, die nach der Trennung zunächst bei der Beklagten verblieben, bevor sie am 15.01.2004 in den Haushalt des Klägers wechselten, wo sie seitdem leben. Mit Beschluss des Amtsgerichts Warendorf vom 24.02.2004 ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder bei fortbestehender gemeinsamer elterlicher Sorge dem Kläger übertragen worden, der für die Kinder nach dem UVG Leistungen in Höhe von monatlich 164,00 Euro je Kind bezieht. Auf die Stadt Münster und zuvor auf den Kreis Warendorf übergegangene Ansprüche sind an ihn rückabgetreten worden.
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