1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 20.1.2015 wird zurückgewiesen.
2. Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Beantragung deutscher Reisepässe und Geburtsurkunden für seine Kinder X und Y auf ihn.
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