Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners werden der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 18.07.2014 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin vom 03.04.2013 auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Antragsgegner zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Beteiligten je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 1.000 festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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