Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Albstadt vom 09.01.2020, Az.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die wegen fehlender Erfolgsaussicht für einen Antrag auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes erfolgte Zurückweisung seines Antrags auf Verfahrenskostenhilfebewilligung.
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