I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 01.09.2009 aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Kleve zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen wird.
II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben (§
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin ist die Mutter des am 10.07.2004 geborenen Kindes A. Beide sind deutsche Staatsangehörige. Das Kind lebt seit einer Inobhutnahme durch das Jugendamt am 15.09.2005 in einer Pflegefamilie in N. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 20.07.2006 wurde der Antragstellerin die elterliche Sorge für das Kind entzogen und dem Jugendamt der Stadt G. als Vormund übertragen.
Die Antragstellerin beantragt, ihr Umgangsrecht mit dem Kind zu regeln.
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