Die Klägerinnen begehren, ein brasilianisches Zahlungsurteil in der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar zu erklären. Sie sind brasilianische Unternehmen, die im Jahre 1974 unter Vermittlung eines brasilianischen Maklerbüros an die Beklagte, eine in Deutschland ansässige Handelsgesellschaft, Baumwolle exportierten.
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