Auf die Beschwerde des A C B e.V. vom 24. April 2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 11. April 2018 -
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei dem A C B e.V. (Versicherungsnummer 7xx86xx4) zugunsten der Antragsgegnerin nach Maßgabe der versicherungsakzessorischen Versorgungsregelung und der versicherungsakzessorischen Teilungsordnung des A C B e.V. vom 13. Dezember 2016 das zu Ehezeiten vorhandene Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 2.984,00 €, bezogen auf den 30. April 2017, übertragen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|