I. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 15. November 2021 - Az.
Die Gerichtskosten trägt die Antragstellerin; hiervon ausgenommen sind die Auslagen für die Verfahrensbeiständin, die nicht erhoben werden.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
II. Die - auf die Hälfte zu reduzierenden - Kosten für das Beschwerdeverfahren hat die Mutter zu tragen.
III. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 585 EUR.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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