EuGH - Urteil vom 22.12.2010
Rs. C-491/10 PPU
Normen:
EU-Charta Art. 24; Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1) Art. 42;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 355
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
OLG Celle, vom 30.09.2010

Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Vollstreckung einer von einem zuständigen [spanischen] Gericht erlassenen bescheinigten Entscheidung über die Anordnung der Rückgabe eines Kindes Befugnis des ersuchten [deutschen] Gerichts zur Verweigerung der Vollstreckung der Entscheidung im Fall einer schwerwiegenden Verletzung der Rechte des Kindes; Joseba Andoni Aguirre Zarraga gegen Simone Pelz

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - Aktenzeichen Rs. C-491/10 PPU

DRsp Nr. 2011/535

Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Vollstreckung einer von einem zuständigen [spanischen] Gericht erlassenen bescheinigten Entscheidung über die Anordnung der Rückgabe eines Kindes Befugnis des ersuchten [deutschen] Gerichts zur Verweigerung der Vollstreckung der Entscheidung im Fall einer schwerwiegenden Verletzung der Rechte des Kindes; Joseba Andoni Aguirre Zarraga gegen Simone Pelz