OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.09.2012
13 UF 9/11
Normen:
k;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 07.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 48/07

k

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2012 - Aktenzeichen 13 UF 9/11

DRsp Nr. 2012/19459

k

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nauen vom 07.12.2010, 20 F 48/09, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

k;

Gründe:

I. Die Kindeseltern streiten in der Beschwerdeinstanz über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend das aus ihrer Ehe hervorgegangene Kind S... E..., geboren am ....08.2001.