FG Hamburg - Urteil vom 25.09.2003
I 230/02
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Buchst. b ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Buchst. c ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ;

Kein Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit

FG Hamburg, Urteil vom 25.09.2003 - Aktenzeichen I 230/02

DRsp Nr. 2004/1146

Kein Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit

Eine Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes schließt den Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon aus, ob die Tätigkeit vor oder nach einer Ausbildung stattfindet. Von einer Vollzeiterwerbstätigkeit ist grundsätzlich auszugehen, wenn die hieraus erzielten Einkünfte den (anteiligen) Grenzbetrag übersteigen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Buchst. b ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Buchst. c ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ;

Tatbestand: