I.
Die Parteien haben am ... in B... geheiratet und wurden durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Berlin-Schöneberg vom 19. August 1992, rechtskräftig seit ..., geschieden.
Am 14. August 1992 trafen die Parteien im Hinblick auf die bevorstehende Ehescheidung folgende privatschriftliche Vereinbarung:
'§ 1 - nachehelicher Unterhalt:
Der Ehemann zahlt an die Ehefrau einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 20 000,-- DM (entspricht 10 225,84 EUR).
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