Kein Beschwerderecht des Betreuten gegen einen Beschluß, durch den der Antrag des Betreuers auf Festsetzung seiner Vergütung durch die Landeskasse abgelehnt wird
OLG Köln, Beschluß vom 22.09.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 253/97
DRsp Nr. 1998/2249
Kein Beschwerderecht des Betreuten gegen einen Beschluß, durch den der Antrag des Betreuers auf Festsetzung seiner Vergütung durch die Landeskasse abgelehnt wird
»Dem Betreuten steht gegen einen Beschluß, in dem ablehnend über den Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung aus der Landeskasse mit der Begründung entschieden wird, der Betreute sei nicht mittellos, kein eigenes Beschwerderecht zu. Der Betreute kann seine Mittellosigkeit erst in dem Verfahren geltend machen, in dem der Betreuer die Festsetzung seiner Vergütung gegen den Betreuten begehrt.«