OLG Köln - Beschluß vom 22.09.1997
16 Wx 253/97
Normen:
BGB § 1835 Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1998, 114

Kein Beschwerderecht des Betreuten gegen einen Beschluß, durch den der Antrag des Betreuers auf Festsetzung seiner Vergütung durch die Landeskasse abgelehnt wird

OLG Köln, Beschluß vom 22.09.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 253/97

DRsp Nr. 1998/2249

Kein Beschwerderecht des Betreuten gegen einen Beschluß, durch den der Antrag des Betreuers auf Festsetzung seiner Vergütung durch die Landeskasse abgelehnt wird

»Dem Betreuten steht gegen einen Beschluß, in dem ablehnend über den Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung aus der Landeskasse mit der Begründung entschieden wird, der Betreute sei nicht mittellos, kein eigenes Beschwerderecht zu. Der Betreute kann seine Mittellosigkeit erst in dem Verfahren geltend machen, in dem der Betreuer die Festsetzung seiner Vergütung gegen den Betreuten begehrt.«

Normenkette:

BGB § 1835 Abs. 4 ;
Fundstellen
OLGReport-Köln 1998, 114