Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie ist die Mutter der 16jährigen S., die im Streitjahr mit einem Wohnsitz bei ihr gemeldet war. Die Ehe, aus der S. hervorging, ist seit dem 3. März 1994 geschieden. Ausweislich des Schwerbehindertenausweises beträgt der Grad von S. Behinderung 100 v.H.
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