LG Berlin vom 28.01.1988
83 T 271/87
Normen:
BGB § 1612 ;
Fundstellen:
DRsp I(167)362b
FamRZ 1988, 977
Rpfleger 1988, 363

LG Berlin - 28.01.1988 (83 T 271/87) - DRsp Nr. 1992/10892

LG Berlin, vom 28.01.1988 - Aktenzeichen 83 T 271/87

DRsp Nr. 1992/10892

Kein einseitiges Bestimmungsrecht eines geschiedenen oder getrenntlebenden (hier: ehemals sorgeberechtigten) Elternteils für die Gewährung von Naturalunterhalt an ein volljähriges Kind, das sich für das Zusammenleben mit dem anderen Ä ebenfalls Naturalunterhalt anbietenden Ä Elternteil entscheidet.

Normenkette:

BGB § 1612 ;

»... Die Kammer hat bisher die Auffassung vertreten, daß derjenige Elternteil das Bestimmungsrecht innehat, der bis zum Eintritt der Volljährigkeit auch alleiniger Inhaber der elterlichen Sorge gewesen ist (vgl. u. a. Beschluß v. 17. 2. 1983, 83 T 55/83). Die Kammer gibt diese Rechtspr. nunmehr ausdrücklich auf und schließt sich der Auffassung an, daß in Fällen wie dem vorliegenden die Eltern nur gemeinsam das Bestimmungsrecht ausüben können.