BVerwG - Urteil vom 28.08.1997
7 C 70.96
Normen:
BGB § 1957 Abs. 1 § 1964 ; DDR-ZGB § 369 § 404 § 413 Abs. 2 Satz 1 ; VermG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BVerwGE 105, 172
BVerwGE 105, 172
DNotI-Report 1997, 215
DZWIR 1998, 19
DZWir 1998, 19
KTS 1998, 210
KTS 1998, 210
NJ 1998, 100
NJW 1998, 255
NJW 1998, 255
VIZ 1997, 641
VIZ 1997, 641
VIZ 1998, 327
VIZ 1998, 327
ZEV 1997, 496
ZEV 1997, 496
ZIP 1997, 1939
ZOV 1997, 438
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 02.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 624/96

Kein Scheitern von Restitutionsansprüche nach § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes wegen Unvollständigkeit einer Kettenerbausschlagung

BVerwG, Urteil vom 28.08.1997 - Aktenzeichen 7 C 70.96

DRsp Nr. 1998/1686

Kein Scheitern von Restitutionsansprüche nach § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes wegen Unvollständigkeit einer Kettenerbausschlagung

»Ein nachberufener Erbe, der sich vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes auf seine Stellung als Erbe nicht berufen hat, kann einen zugunsten des erstausschlagenden Erben ergangenen, auf § 1 Abs. 2 VermG gestützten Restitutionsbescheid nicht mit der Behauptung zu Fall bringen, das Grundstück oder Gebäude sei nach der Erbausschlagung nicht wirksam in Volkseigentum übergegangen.«

Normenkette:

BGB § 1957 Abs. 1 § 1964 ; DDR-ZGB § 369 § 404 § 413 Abs. 2 Satz 1 ; VermG § 1 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Kläger sind durch den Nachlaßpfleger vertretene, namentlich nicht bekannte Erben dritter Ordnung eines im Jahre 1980 in Leipzig verstorbenen verwitweten und kinderlosen Erblassers. Sie wenden sich gegen einen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) erlassenen Bescheid. Mit ihm hat die Beklagte dem vom Erblasser testamentarisch als Erben eingesetzten Beigeladenen das Eigentum an einem in Leipzig gelegenen, früher im Eigentum des Verstorbenen stehenden bebauten Grundstück nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 VermG übertragen; aufgrund des Bescheids war der Beigeladene als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen, bis er es weiterveräußerte.