OLG Karlsruhe - Beschluss vom 12.12.2006
2 UF 206/06
Normen:
BGB § 1684 ; BGB § 1685 ; GG Art. 6 ; EMRK Art. 8 ;
Fundstellen:
FuR 2007, 132
NJW 2007, 922
OLGReport-Karlsruhe 2007, 210
Rpfleger 2007, 262
Vorinstanzen:
AG Baden-Baden, vom 27.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 27/06

Kein Umgangsrecht des nur biologischen Vaters bei fehlender sozial-familiärer Bindung zum Kind

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2006 - Aktenzeichen 2 UF 206/06

DRsp Nr. 2007/2775

Kein Umgangsrecht des nur biologischen Vaters bei fehlender sozial-familiärer Bindung zum Kind

»Der nur biologische - nicht rechtliche - Vater hat kein Umgangsrecht mit seinem biologischen Kind, wenn zwischen ihm und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung und kein sozial-familiäres Band besteht.«

Normenkette:

BGB § 1684 ; BGB § 1685 ; GG Art. 6 ; EMRK Art. 8 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsteller (Beteiligter Ziff. 1), der aus Nigeria stammt, lebt als Asylbewerber in Deutschland. Die Ausländerbehörden haben sein Aufenthaltsrecht abgelehnt; in einem hiergegen gerichteten verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat er am 13.6.2006 mit dem Land Baden-Württemberg einen Vergleich dahingehend erzielt, dass das Land längstens zunächst bis Ende Juli 2006 im Hinblick auf das familiengerichtliche Verfahren auf eine Abschiebung verzichtet. Von einer am 30.10.2006 vorgesehenen Abschiebung hat das Land zunächst Abstand genommen.

Die Beteiligte Ziff. 2 lernte den Antragsteller im Jahre 2003 kennen. Aus der anschließenden Liebesbeziehung zu ihm gingen die beiden am ....2005 als Zwillinge geborenen Kinder R. und J. hervor. Die Abstammung der beiden Kinder vom Antragsteller ist außer Streit.