BVerwG - Urteil vom 02.06.2005
5 C 24.04
Normen:
UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 1, 2 ; LPartG (F. 2001) §§ 1 ff. ;
Fundstellen:
DVBl 2006, 305
FamRZ 2005, 1742
FamRZ 2006, 121
NJW 2005, 2938
NVwZ 2006, 103
Vorinstanzen:
VG Schleswig - 15 A 213/03 - 25.08.2004,

Kein Unterhaltsvorschuss bei Aufenthalt der Kinder bei dem eine Lebenspartnerschaft führenden Elternteil

BVerwG, Urteil vom 02.06.2005 - Aktenzeichen 5 C 24.04

DRsp Nr. 2005/11800

Kein Unterhaltsvorschuss bei Aufenthalt der Kinder bei dem eine Lebenspartnerschaft führenden Elternteil

»Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Normenkette:

UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 1, 2 ; LPartG (F. 2001) §§ 1 ff. ;

Gründe:

I.

Die Klägerinnen begehren Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Ihre Mutter lebte im streitbefangenen Zeitraum in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Die Klägerin zu 1 wurde am 14. April 1999 geboren. Ihr Vater ist nicht bekannt. Am 28. August 1999 stellte die Mutter für sie beim Beklagten einen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Diese wurden ihr mit Bescheid vom 15. September 1999 bewilligt. Sie erhielt mit Wirkung vom 1. August 1999 Unterhaltsvorschussleistungen in unterschiedlicher Höhe, zuletzt in Höhe von 111 EUR.

Am 28. August 2002 teilte die Mutter der Klägerin zu 1 in einem Fragebogen zu den Leistungsvoraussetzungen des Unterhaltsvorschusses dem Beklagten mit, dass sie seit 6. September 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebe. Dies wurde vom Beklagten zunächst übersehen.