I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin werden die Ziffern 2. und 6. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 4. Oktober 2017 -
2. Der Antragsteller hat die Pflicht und das Recht, mit dem beteiligten Kind H. wie folgt Umgang zu pflegen:
a. Periodischer Umgang:
alle 14 Tage von freitags 15 Uhr bis sonntags 18 Uhr, beginnend mit dem 3. November 2017;
b. Ferienumgang:
i. in ungeraden Kalenderjahren
1. in den saarländischen Sommer-Schulferien vom ersten Tag nach dem letzten Schultag 10 Uhr bis zum 14. auf jenen ersten Tag folgenden Tag 18 Uhr,
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|