Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. November 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Berufungs- und Revisionsverfahren. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
I
Streitig ist, ob der Beigeladene am 13.8.2008 während der Betreuung durch die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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