OLG Celle - Beschluss vom 27.10.2008
10 WF 350/08
Normen:
BGB § 1578b ; EGZPO § 36 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 530
NJW-RR 2009, 302
OLGReport-Celle 2008, 967
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 08.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 602 F 4880/08

Kein Wegfall nachehelichen Unterhalts aufgrund Unterhaltsreform bei berechtigtem Vertrauen auf bestehende Unterhaltsvereinbarung

OLG Celle, Beschluss vom 27.10.2008 - Aktenzeichen 10 WF 350/08

DRsp Nr. 2008/21322

Kein Wegfall nachehelichen Unterhalts aufgrund Unterhaltsreform bei berechtigtem Vertrauen auf bestehende Unterhaltsvereinbarung

»Das Vertrauen eines geschiedenen Ehegatten auf die Gewährung des vereinbarten nachehelichen Unterhalts steht einem Wegfall des Unterhaltsanspruchs alsbald nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform jedenfalls dann entgegen, wenn die Ehe von langer Dauer war, der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach der Scheidung noch 11 Jahre gemeinsame minderjährige Kinder betreut und aufgrund seines Alters und seiner fehlenden Berufsausbildung und -erfahrung wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.«

Normenkette:

BGB § 1578b ; EGZPO § 36 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger und die jetzt 52 Jahre alte Beklagte zu 1. haben 1979, zu einem Zeitpunkt, als die Beklagte zu 1. 23 Jahre alt war, geheiratet. Aus der Ehe sind die Töchter S., geb. am ... 1979, M., geb. am ... 1983 und S., geboren am ... 1990, hervorgegangen.