OLG München - Beschluss vom 28.07.2005
33 Wx 108/05
Normen:
FGG § 34 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2006, 20

Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an Meinungsbildung des Gerichts zur Genehmigung eines Grundstücksverkaufs

OLG München, Beschluss vom 28.07.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 108/05

DRsp Nr. 2005/14477

Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an Meinungsbildung des Gerichts zur Genehmigung eines Grundstücksverkaufs

»Angehörige eines Betreuten, die keine Beschwerdebefugnis gegen die Sachentscheidung des Gerichts haben, können keine Akteneinsicht verlangen, wenn sie lediglich ein Interesse an der Meinungsbildung des Vormundschaftsgerichts vor der Genehmigung eines Grundstücksverkaufs behaupten.«

Normenkette:

FGG § 34 ;

Sachverhalt:

Für die Betroffene, welche Eigentümerin eines Wohnanwesens und landwirtschaftlicher Flächen in der Umgebung ist, wurde am 22.1.1998 ihr Neffe, der Beteiligte zu 1), zum Betreuer für die Aufgabenkreise Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Anhalten, Empfangnahme und Öffnen der Post bestellt. Am 18.1.1999 wurde die Betreuung wieder aufgehoben.