AG Bernburg, vom 17.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 51/00
Keine Angleichungsdynamik im Sinne des VAÜG für Anrechte aus der Ärzteversorgung des Landes Sachsen-Anhalt
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2003 - Aktenzeichen 3 UF 20/02
DRsp Nr. 2003/13547
Keine Angleichungsdynamik im Sinne des VAÜG für Anrechte aus der Ärzteversorgung des Landes Sachsen-Anhalt
»1. Anrechte aus der Ärzteversorgung des Landes Sachsen-Anhalt sind "dynamisch" und nicht "angleichungsdynamisch". Dies gilt auch für Leistungen der Sächsischen Ärzteversorgung.2. Angleichungsdynamik im Sinne des VAÜG liegt nur vor, wenn Anrechte nach § 1587a Abs. 2BGB vor der Einkommensangleichung im Leistungsfall niedriger bewertet werden, jedoch bis zur Angleichung jährlich im Leistungswert stärker steigen als die gesetzlichen Renten.«