Der Kl., ein bei seiner Mutter lebender Student, verlangt von seinem Vater - in Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs - Zahlung erhöhten rückständigen Unterhalts sowie ab 1. 10. 1983 insgesamt 600 DM Ausbildungsunterhalt. Das FamGer. hat die Auffassung vertreten, die dem Kl. bis zum 30. 9. 1983 teilweise und danach ausschließlich in Form eines Darlehens gewährte Ausbildungsförderung (Afö) nach dem
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|