I.
Der Antragsteller begehrt das alleinige Sorgerecht für den Sohn S... S... geboren am ... 1992.
Die Parteien waren verheiratet. Aus ihrer Ehe ist S... hervorgegangen. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Zossen vom 10.09.2002 wurde die Ehe der Parteien geschieden und das Sorgerecht über S... beiden Eltern belassen.
S... hat aufgrund eines gerichtlich genehmigten Vergleichs des Amtsgerichts - Familiengericht - Zossen vom 20.06.2002 seinen Lebensmittelpunkt bei dem Vater. Umgang mit der Antragsgegnerin findet nur sporadisch statt, wobei sich der Sohn einen engeren Kontakt wünscht.
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