OLG Zweibrücken - Beschluss vom 25.02.2008
2 UF 166/07
Normen:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3a ; VAHRG § 10a ; BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 18 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
AG - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein - 5 d F 497/06 - 13.07.2007,

Keine Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich trotz Unwirksamkeit der Übergangsbestimmung zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.02.2008 - Aktenzeichen 2 UF 166/07

DRsp Nr. 2008/15687

Keine Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich trotz Unwirksamkeit der Übergangsbestimmung zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

»Wenn in ein Verfahren über den Versorgungsausgleich Anwartschaften auf Leistungen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienst mit einzubeziehen sind, die ein am 01.01.2002 noch nicht 55-jähriger Versicherter in der Zeit vor diesem Datum erworben hat, dann ist das Verfahren nicht bis zu einer Neuregelung für die Ermittlung der vor der Tarifumstellung erworbenen Anwartschaften sogenannter rentenferner Versicherter durch die Tarifvertragsparteien auszusetzen, wenn nicht mit einem zeitnahen Eintritt des Versicherungsfalls zu rechnen ist.«

Normenkette:

BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3a ; VAHRG § 10a ; BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 18 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Mit dem (teilweise) angefochtenen Verbundurteil hat das Familiengericht auf den dem Antragsgegner am 15. Dezember 2006 zugestellten Antrag die am ... geschlossene Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt.

Mit ihrer befristeten Beschwerde erstrebt die Antragstellerin eine Korrektur der Regelung zum Versorgungsausgleich zu ihren Gunsten.