Keine Begfugnis des Konkursverwalters zur Verwertung des Wohnungs-Nutzungsrechts des Ehegatten des Gemeinschuldners
OLG Hamm, Urteil vom 20.02.2002 - Aktenzeichen 8 U 117/01
DRsp Nr. 2003/16434
Keine Begfugnis des Konkursverwalters zur Verwertung des Wohnungs-Nutzungsrechts des Ehegatten des Gemeinschuldners
Der Konkursverwalter ist nicht berechtigt, nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Mitbenutzung des hälftigen Miteigentumsanteils des Gemeinschuldners an dem gemeinsam bewohnten Hausgrundstück zu verlangen. Der Konkursverwalter kann auch nicht die Zustimmung des anderen Ehegatten zum Auszug aus dem Haus verlangen, um anschließend durch Vermietung Erlöse zu erzielen.