I.
Das Amtsgericht bestellte am 21.2.2001 für die nach einem Schlaganfall geistig behinderte Betroffene einen Betreuer aus ihrem familiären Umfeld, der bereits seit mehreren Jahren eine Bankvollmacht für die Betroffene hatte. Es übertrug ihm die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und Behördenangelegenheiten. Für den Aufgabenkreis "Ansprüche der Betroffenen aus den Übergabeverträgen" bestellte das Gericht einen Berufsbetreuer; insoweit wurde die Betreuung am 10.9.2001 wieder aufgehoben.
Am 11.12.2001 bestellte das Amtsgericht für den Aufgabenkreis "Wahrnehmung der Rechte aus Übergabe- und ergänzendem Vertrag sowie Geltendmachung des Pflegegelds" erneut einen Berufsbetreuer. Hiergegen legte der (Erst-)Betreuer Beschwerde ein. Das Landgericht hat die Beschwerde am 19.3.2002 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde des Betreuers.
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|