Die Eltern der beteiligten Kinder A und B sind getrenntlebende Eheleute. Beim Amtsgericht Darmstadt streiten sie wegen der Sorgerechtszuständigkeit. Die Kinder befinden sich derzeit in der Obhut der Mutter. Am 20.04.1994 schlossen die Eltern zugunsten des Vaters eine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung. In dem vorliegenden Verfahren begehrt die Mutter die Abänderung der seitherigen Umgangsbefugnis betreffend die beiden Kinder hauptsächlich wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs der Tochter durch den Vater. Der Familienrichter hat nach umfangreichen Ermittlungen am 24.02.1995 u.a. beschlossen:
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