I.
Der Antragsgegner war als Entwicklungshelfer in ... tätig und hatte dort eine mehrjährige Beziehung zu der Antragstellerin. Aus dieser Beziehung entstammt die am 29.09.2003 geborene D.. Nach der Trennung blieb das Kind zunächst bei der Mutter. Im Juni 2006 nahm der Antragsgegner D. im Einverständnis mit der Mutter nach Deutschland mit. Hier wurde ihm mit Beschluss vom 17.04.2007 -
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