OLG Koblenz - Beschluss vom 17.07.2008
7 UF 208/08
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1 ; BGB § 1684 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 133
OLGReport-Koblenz 2009, 55
Vorinstanzen:
AG Diez - 6 F 236/07 - 13.03.2008, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Keine Einschränkung des Umgangsrechts weil die abstrakte Gefahr besteht, dass der Umgangsberechtigte das Kind nicht wieder herausgibt

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2008 - Aktenzeichen 7 UF 208/08

DRsp Nr. 2008/18010

Keine Einschränkung des Umgangsrechts weil die abstrakte Gefahr besteht, dass der Umgangsberechtigte das Kind nicht wieder herausgibt

»1. Die lediglich abstrakte Gefahr, dass ein Umgangsberechtigter das Kind nach einem unbegleiteten Umgangstermin nicht wieder herausgeben könnte, rechtfertigt eine Einschränkung des Umgangsrechts nicht. 2. Der Senat geht davon aus, dass bereits die regelmäßige Ausübung eines Umgangs mit einem in Deutschland lebenden minderjährigen Kind dazu führt, dass die Aufenthaltserlaubnis eines nicht vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Elternteils nach § 25 Abs. 4 AufenthG verlängert wird. Eines ständigen Aufenthalts des Kindes bei dem ausländischen Elternteil bedarf es hierzu nicht.«

Normenkette:

BGB § 1684 Abs. 1 ; BGB § 1684 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsgegner war als Entwicklungshelfer in ... tätig und hatte dort eine mehrjährige Beziehung zu der Antragstellerin. Aus dieser Beziehung entstammt die am 29.09.2003 geborene D.. Nach der Trennung blieb das Kind zunächst bei der Mutter. Im Juni 2006 nahm der Antragsgegner D. im Einverständnis mit der Mutter nach Deutschland mit. Hier wurde ihm mit Beschluss vom 17.04.2007 - 6 F 132/06 AG Diez - die alleinige elterliche Sorge übertragen; eine Beschwerde der Antragstellerin blieb erfolglos, weil sie verfristet war.