OLG Naumburg - Beschluss vom 27.09.2007 8 Wx 28/07
Normen:
VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 818
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 13.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 364/07
AG Aschersleben, - Vorinstanzaktenzeichen 8 XVII 93/06
Keine Erhöhung der Betreuervergütung wegen Hochschulstudium ohne betreuungsrelevante Studieninhalte
OLG Naumburg, Beschluss vom 27.09.2007 - Aktenzeichen 8 Wx 28/07
DRsp Nr. 2008/278
Keine Erhöhung der Betreuervergütung wegen Hochschulstudium ohne betreuungsrelevante Studieninhalte
»Im Rahmen der Hochschulausbildung zum Dipl.-Agraringenieur in der Fachrichtung Pflanzenproduktion werden keine betreuungsrelevanten Kenntnisse erworben, die eine erhöhte Vergütung begründen könnten. Dies gilt auch für die weitere Ausbildung zum Facharbeiter für chemische Produktion. Auch die durch Weiterbildung erworbenen Kenntnisse sind nicht ausreichend für eine Erhöhung, da die zusätzlichen Kenntnisse an der Ingenieurschule für Elektrotechnik und Maschinenbau erworben wurden und auch hier keine Relevanz für die Betreuung erkennbar ist.«
Normenkette:
VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;
Entscheidungsgründe:
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.