Keine Fehlerkorrektur durch schuldrechtlichen Vorsorgungsausgleich - Schuldrechtliche Ausgleichsrente bei beiderseitigem vorzeitigen Ruhestand
BGH, Beschluß vom 28.10.1992 - Aktenzeichen XII ZB 114/91
DRsp Nr. 1993/309
Keine Fehlerkorrektur durch schuldrechtlichen Vorsorgungsausgleich - Schuldrechtliche Ausgleichsrente bei beiderseitigem vorzeitigen Ruhestand
»1. Fehlgegangene Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich können nicht mit Hilfe des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs korrigiert werden.2. Zur Bestimmung des Wertes einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente in einem Fall, in dem beide Ehegatten vor Erreichen der festen Altersgrenze in den Ruhestand getreten sind.«