OLG Naumburg - Beschluss vom 20.02.2008
8 UF 20/08
Normen:
ZPO § 517 ; SGB XII § 90 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1869
OLGReport-Naumburg 2008, 595
Vorinstanzen:
AG Halle (Saale) - 23 F 662/07 - 20.12.2007,

Keine Fristwahrung durch PKH-Antrag bei offensichtlich nicht gegebener Anspruchsvoraussetzungen

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.02.2008 - Aktenzeichen 8 UF 20/08

DRsp Nr. 2008/10740

Keine Fristwahrung durch PKH-Antrag bei offensichtlich nicht gegebener Anspruchsvoraussetzungen

»Wiedereinsetzung ist nicht zu gewähren, wenn zwar die Partei fristgerecht ein vollständiges Gesuch auf Prozesskostenhilfe einreicht, aus diesem sich aber zweifelsfrei ergibt, dass sie über Barvermögen verfügt, das den Schonbetrag erheblich übersteigt. In diesem Fall durfte die Partei daher nicht darauf vertrauen, dass ihr Prozesskostenhilfe bewilligt wird.«

Normenkette:

ZPO § 517 ; SGB XII § 90 ;

Entscheidungsgründe:

I.