OLG Brandenburg - Beschluss vom 24.08.2000
9 WF 138/00
Normen:
ZPO § 358 § 360 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 294
OLGReport-Brandenburg 2000, 436

Keine isolierte Anfechtung eines Beweisbeschlusses

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2000 - Aktenzeichen 9 WF 138/00

DRsp Nr. 2002/6061

Keine isolierte Anfechtung eines Beweisbeschlusses

1. Beweisbeschlüsse nach § 358 ZPO (hier: auf Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens) sind unanfechtbar, da es sich um einen Teil der prozessleitenden Anordnungen des Gerichts handelt. 2. Das gleiche gilt für die Abänderung eines Beweisbeschlusses (hier: Ersetzung des Sachverständigen), da die Änderung mit dem ursprünglichen Beschluss eine Einheit bildet und keine neue und selbständige Entscheidung darstellt.

Normenkette:

ZPO § 358 § 360 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 294
OLGReport-Brandenburg 2000, 436