OLG Köln - Beschluß vom 09.11.1998
13 W 55/98
Normen:
BGB §§ 743 ff.;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 1272
FuR 1999, 504
OLGReport-Köln 1999, 191
Vorinstanzen:
LG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 145/98

Keine Nutzungsentschädigung nach Trennung vom die Hauslasten allein tragenden Ehegatten

OLG Köln, Beschluß vom 09.11.1998 - Aktenzeichen 13 W 55/98

DRsp Nr. 1999/3858

Keine Nutzungsentschädigung nach Trennung vom die Hauslasten allein tragenden Ehegatten

»Ein Ehegatte (Antragstellerin) kann Nutzungsentschädigung für das im hälftigen Miteigentum der Parteien stehende, nach Trennung der Parteien vom anderen Ehegatten (Antragsgegner) allein bewohnte Haus nicht beanspruchen, wenn der Antragsgegner trotz rechtskräftiger Verurteilung der Antragstellerin zur hälftigen Beteiligung an den Hauslasten (Kreditraten), die den Mietwert übersteigen, diese Belastungen wegen Vermögenslosigkeit der Antragstellerin allein trägt.«

Normenkette:

BGB §§ 743 ff.;

Gründe: