Nach Scheidung seiner Ehe durch Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 18. August 1999, rechtskräftig seit dem 13. Juli 2000, hat der Antragsteller erstinstanzlich erfolglos Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Stufenklage auf Auskunft und Zahlung nachehelichen Unterhalts gegen den Beklagten begehrt.
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