I.
Im März 2007 wandte sich die Rechtsanwältin X als Testamentsvollstreckerin der im Jahre 2004 verstorbenen Mutter des 55jährigen Betroffenen an das Vormundschaftsgericht und regte die Einrichtung einer Betreuung an. Hintergrund war, dass die Erblasserin bestimmt hatte, dass die Testamentsvollstreckerin für die Unterhaltung und Bezahlung einer Krankenversicherung für den Betroffenen Sorge zu tragen habe, der Betroffene jedoch auch nach erfolgloser Ausschöpfung aller Rechtsmittel gegen die Bestellung zur Testamentsvollstreckerin jeglichen Kontakt mit dieser ablehnte. Auch nach Einschaltung mehrerer Rechtsanwälte durch den Betroffenen konnte die unerlässliche Mitwirkung zum Abschluss der Krankenversicherung nicht erreicht werden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|