OLG München - Beschluss vom 12.12.2005
33 Wx 144/05
Normen:
FGG § 68 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 557
OLG Report-München 2006, 259

Keine selbständige Anfechtung der Begutachtungsanordnung im Betreuungsverfahren - Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen

OLG München, Beschluss vom 12.12.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 144/05

DRsp Nr. 2006/318

Keine selbständige Anfechtung der Begutachtungsanordnung im Betreuungsverfahren - Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen

»1. Die Anordnung der Begutachtung im Betreuungsverfahren ist als gerichtliche Zwischenentscheidung nicht selbstständig anfechtbar.2. Zwar kann der ausgewählte Sachverständige bei hinreichenden Anhaltspunkten für fehlende Unvoreingenommenheit wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Kein Ablehnungsgrund ist aber die Behauptung, der Betroffene habe bei einem früheren Klinikaufenthalt ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen andere Patienten beobachtet und sei deshalb mit einem Gutachter aus dieser Einrichtung nicht einverstanden.«

Normenkette:

FGG § 68 Abs. 1 Satz 1 ;

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 5.7.2004 bestellte das Vormundschaftsgericht dem mittellosen Betroffenen auf dessen Antrag den auch von ihm vorgeschlagenen Betreuer für die Aufgaben der Vermögenssorge sowie der Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern. Am 20.8.2004 erweiterte es den Aufgabenkreis um die Aufenthaltsbestimmung und die Gesundheitsfürsorge.