1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 31.5.2019 abgeändert. Die angeordneten Beschränkungen der elterlichen Sorge sowie die Ergänzungspflegschaft werden aufgehoben.
2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
3. Den Kindeseltern wird Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungen unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin (J...) bewilligt.
4. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.
I.
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