SchlHOLG - Beschluss vom 07.12.2006
15 WF 355/06
Normen:
KV-KG Nr. 1311;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2007, 159
Vorinstanzen:
AG Bad Schwartau - 5 F 109/06 03.11.2006,
AG Bad Schwartau, vom 13.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 109/06

Keine Teilermäßigung der Gerichtsgebühren bei Verbundurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe hinsichtlich des Scheidungsausspruchs

SchlHOLG, Beschluss vom 07.12.2006 - Aktenzeichen 15 WF 355/06

DRsp Nr. 2007/2030

Keine Teilermäßigung der Gerichtsgebühren bei Verbundurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe hinsichtlich des Scheidungsausspruchs

»Enthält ein als Folgesache allein den Versorgungsausgleich durchführendes Verbundurteil hinsichtlich des Scheidungsausspruches gemäß § 313 a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe, kommt eine - auf den Teilstreitwert der Scheidung begrenzte - Gebührenermäßigung nach Nr. 1311 Nr. 2 KV- GKG nicht in Betracht.«

Normenkette:

KV-KG Nr. 1311;

Entscheidungsgründe:

Das Amtsgericht hat im Termin am 25.7.2006 ein Scheidungsverbundurteil verkündet, nach dem die Ehe der Parteien geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt worden ist; die Kosten des Verfahrens sind gegeneinander aufgehoben worden. Die Parteien haben unmittelbar nach der Verkündung des Urteils auf Rechtsmittel, Anschlussrechtsmittel und auf das Antragsrecht nach § 629 c ZPO sowie auf die Absetzung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, soweit die Ehescheidung betroffen ist, verzichtet.