AG Schönebeck, vom 24.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 18/01
Keine Unterbrechung eines Hausratsverteilungsverfahrens durch eine Insolvenzeröffnung
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.12.2003 - Aktenzeichen 8 UF 156/03
DRsp Nr. 2004/2603
Keine Unterbrechung eines Hausratsverteilungsverfahrens durch eine Insolvenzeröffnung
»Das Hausratsverteilungsverfahren wird durch eine Insolvenzeröffnung grundsätzlich nicht unterbrochen. Dies gilt auch für ein lebenslanges, grundbuchrechtlich gesichertes Wohnrecht, das einem Dritten nicht überlassen werden darf.«