OLG Naumburg - Beschluss vom 22.11.2005
3 UF 110/05
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2006, 459
Vorinstanzen:
AG Salzwedel, vom 15.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 50 F 530/04

Keine Verletzung der Hinweispflicht bei umfassender, späterer Erteilung der Hinweise

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2005 - Aktenzeichen 3 UF 110/05

DRsp Nr. 2006/7260

Keine Verletzung der Hinweispflicht bei umfassender, späterer Erteilung der Hinweise

»Stellt der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel auf eine Verletzung der Hinweispflicht ab und gibt der Senat seinerseits die umfassenden Hinweise, ohne dass der Rechtsmittelführer dies aufgreift und ergänzend vorträgt, ist die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.«

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die Zurückweisung der Berufung der Klägerin beruht auf § 522 Abs. 2 ZPO.

Das Rechtsmittel hat zur Überzeugung des Senats aus den Gründen des Hinweises vom 5. September 2005 in Verbindung mit den Senatsbeschlüssen vom 5. September 2005, vom 19. September 2005 und 28. Oktober 2005 sowie der Hinweise in der Verfügung vom 9. November 2005, worauf Bezug genommen wird (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO), keinen Erfolg.

Ergänzend ist Folgendes anzumerken: