Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR
BVerfG, Beschluß vom 11.10.1985 - Aktenzeichen 2 BvR 336/85
DRsp Nr. 1994/2565
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR
1. Eine den Einzelnen belastende gerichtliche Entscheidung, die auf einer dem allgemeinen Völkerrecht widersprechenden Vorschrift des innerstaatlichen Rechts beruht, verstößt gegen das durch Art. 2 Abs. 1GG geschützte Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit.2. Von Verfassungs wegen ist es nicht zu beanstanden, § 359 Nr. 5StPO und § 79 Abs. 1BVerfGG dahingehend auszulegen, daß eine vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellte Verletzung von Art. 6 Abs. 3 cEMRK keinen Grund für eine rechtskraftdurchbrechende Wiederaufnahme des revisionsgerichtlichen Verfahrens darstellt.