I.
Das Familiengericht München hat durch Urteil vom 24.7.1996 die Ehe der Eltern des 1983 geborenen Mädchens geschieden und die elterliche Sorge - entsprechend einem gemeinsamen Vorschlag der Eltern - auf die Mutter übertragen.
Mit Schriftsatz vom 12.8.1997 hat das Jugendamt (Beteiligter zu 2) beim Familiengericht München beantragt, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädchen vorläufig zu entziehen, den Beteiligten zu 2 als Pfleger einzusetzen mit der Befugnis, Leistungen nach dem SGB VIII einzuleiten, und die Mutter zu verpflichten, den Reisepaß ihrer Tochter dem Pfleger sofort auzuhändigen.
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